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Wenn Heirat zur Ausbürgerung wird – Schweizerinnen zwischen Zugehörigkeit und Verlust

  • pia.m.casanova
  • vor 2 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 18 Stunden

Am 28. März 2026 traf sich eine gemischte Gruppe aus Vereinsmitgliedern und weiteren Interessierten in Altstätten zum Besuch des Museums Prestegg. Gezeigt werden dort die Sonderausstellungen «Im Schatten des Krieges – Alltag im Rheintal» und «Rettende Schweiz? Flucht im Rheintal».


Während wir die erste Ausstellung individuell besichtigten, führte uns die Kuratorin Barbara Thimm durch «Rettende Schweiz?». Die Führung war präzise und anregend und öffnete Perspektiven, die zur Weiterbeschäftigung einluden.

Besonders beschäftigt hat mich ein Thema, das in der Ausstellung nur am Rand sichtbar wurde: die Situation von Schweizerinnen, die einen Ausländer heirateten.

Bis 1952 verloren Frauen mit der Heirat automatisch ihr Schweizer Bürgerrecht – selbst dann, wenn der Ehemann staatenlos war. Damit wurden sie im eigenen Land rechtlich zu Ausländerinnen, ebenso wie ihre Kinder. Was wie eine formale Regelung erscheint, hatte gerade im Zweiten Weltkrieg gravierende Konsequenzen.

Die betroffenen Frauen verloren oft ihre berufliche Existenzgrundlage. Berufsverbote, ein unsicherer Aufenthaltsstatus oder sogar die Ausweisung ins Herkunftsland des Ehemannes gehörten zu den möglichen Folgen. Gleichzeitig entfiel der Anspruch auf diplomatischen Schutz – mit potenziell fatalen Auswirkungen für gefährdete Frauen im Ausland.

Das Schicksal von Lea Berr-Bernheim (1915–1944) macht dies besonders deutlich. In Zürich aufgewachsen, verlor sie nach ihrer Heirat ihr Schweizer Bürgerrecht. Während des Krieges lebte sie mit ihrem Sohn in Frankreich. Als Jüdin war sie der nationalsozialistischen Verfolgung ausgesetzt – ohne Schutz durch die Schweiz. Alle Interventionen ihrer Familie blieben erfolglos. 1944 wurden sie und ihr Sohn nach Auschwitz deportiert und dort ermordet.

Auch die Situation der Söhne solcher Ehen zwischen einer Schweizerin und einem Deutschen war dramatisch: Sie galten als deutsche Staatsbürger und waren wehrpflichtig. Für viele junge Männer, die in der Schweiz aufgewachsen waren, bedeutete dies eine existenzielle Zwangslage – zwischen Herkunft, Zugehörigkeit und einem Regime, dem sie sich nicht entziehen konnten.







Diese Beispiele zeigen, was diese Regelung bedeutete: Eine Heirat konnte den Verlust von Schutz, von Handlungsspielraum und im Extremfall von Sicherheit – oder sogar des Lebens – nach sich ziehen.

Diese historischen Beispiele werfen Fragen auf, die bis heute relevant sind. Zugehörigkeit ist nicht nur eine Frage des Empfindens, sondern auch rechtlich definiert – und damit veränderbar. Die Ausstellung macht sichtbar, wie fragil dieser Status sein kann.

Trotz des anspruchsvollen und nachwirkenden Themas war es ein gelungener Anlass. Die Kombination aus inhaltlicher Auseinandersetzung, anregenden Gesprächen und dem vorzüglichen Mittagessen im Restaurant Frauenhof machte den Tag besonders. Ein herzlicher Dank gilt Silvester für die Idee und die sorgfältige Organisation.



Quellen:

Museum Prestegg Altstätten, https://www.prestegg.ch

Redolfi Silke Margherita (2019), Die verlorenen Töchter, Der Verlust des Schweizer Bürgerrechts bei der Heirat eines Ausländers. Rechtliche Situation und Lebensalltag ausgebürgerter Schweizerinnen bis 1952

Redolfi Silke Margherita, Nach der Heirat ausgebürgert, https://blog.nationalmuseum.ch/2021/07/nach-der-heirat-ausgebuergert/






 
 
 

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